Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist ein besserer Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände im Unternehmen geben. Unser Landesverband, das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V., hat eine Meldestelle, auch für die Evangelische Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH zur Verfügung gestellt.
Postalisch ist die Meldestelle wie folgt erreichbar:
Diakonisches Werk M-V e.V.
Meldestelle vertraulicher Hinweis
Körnerstr. 7
19055 Schwerin
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, dann steht Ihnen der folgende elektronische Meldeweg zur Verfügung: